Hilfskomitee der Siebenbürger Sachsen und evangelischen Banater Schwaben im Diakonischen Werk der EKD e. V.
Entstehung und Ziele
Zwar sind die
Siebenbürger Sachsen und die Banater Schwaben als damalige Staatsbürger
Rumäniens nicht unmittelbar nach Kriegsende aus ihrer Heimat vertrieben
worden, aber sie sind in den Nachkriegsjahren und danach als Deutsche, und
am zweiten Weltkrieg als Mitbeteiligte und Mitschuldige angesehen worden
und waren vielfältiger Diskriminierung ausgesetzt gewesen.
Auf Grund einer Vereinbarung zwischen Hitlerdeutschland und Rumänien,
wurden die wehrfähigen Männer beider deutscher Volksgruppen in die
deutsche Wehrmacht und Waffen – SS eingegliedert. Darum wurde ihnen nach
dem Krieg das rumänische Staatsbürgerrecht aberkannt. Sie befanden sich,
soweit sie am Leben geblieben waren, entweder in russischer
Gefangenschaft, oder wurden im Westen heimatlos in die damaligen
Besatzungszonen entlassen.
Nach dem zweiten Wiener Schiedsspruch hatte Ungarn 1940 einen Teil
Siebenbürgens zurückerhalten. Als im August 1944 Rumänien das Bündnis mit
Deutschland verlassen hatte, rückte die Front schlagartig an die Grenzen
Ungarns. Darum evakuierte die Wehrmacht alle deutschsprachigen Orte aus
dem ungarisch verwalteten Gebiet und einige Orte aus dem angrenzenden
Südsiebenbürgen. Insgesamt wurde 44.000 evangelische Siebenbürger Sachsen
auf den Weg in den Westen gebracht. Diese befanden sich nach Kriegsende
verstreut in Österreich und Bayern. Aus ihren Reihen gingen die Pfarrer
und Lehrer hervor, die zusammen mit den entlassenen Kriegsgefangenen aus
Südsiebenbürgen den ersten Vorstand des Hilfskomitees bildeten.
In den ersten Januartagen 1945 wurden die deutschen Männer Rumäniens (im
Alter von 17 bis 45 Jahren) und Frauen (im Alter von 18 bis 35 Jahren) als
Mitschuldige am Krieg zum Wiederaufbau nach Russland für fünf Jahre
deportiert. Dieser „Aderlass“, der jede deutsche Familie in Rumänien
betraf, war ein Tiefschlag in das bereits seit 1918 erschütterte
Vertrauensverhältnis zum rumänischen Staat, und führte zu einer
nachhaltigen Schwächung der ohnehin kleinen Volksgruppe. Im April
desselben Jahres wurde der deutschen Landbevölkerung der Grundbesitz, Haus
und Hof enteignet. 1948 folgte die Enteignung der konfessionellen Schulen
und es wurde das gewerbliche und industrielle Privateigentum in Stadt und
Land verstaatlicht.
Erst 1955 hat die rumänische Regierung eine Generalamnestie für alle
Kriegsbeteiligten erlassen. So konnten bis zu diesem Zeitpunkt die nach
Kriegsende entlassenen Männer nicht in die Heimat zurück kehren. Die aus
der Deportation wegen Erkrankungen vor Ablauf der fünf Jahre zumeist nach
Deutschland entlassenen Männer und Frauen konnten nach Rumänien ebenfalls
nicht zurückkehren. Zwischen den Millionen Heimatlosen irrten auch die
Deutschen aus Rumänien auf der Suche nach Hilfe, Unterkunft, Arbeit und
Zukunft zwischen Österreich und Amerika hin und her. Hinzu kam die
Zerrissenheit der Familien und die über lange Zeit große Ungewissheit über
das Schicksal der Daheimgebliebenen und derer in der Fremde.
Schon 1945 hatte Dr. Otto Appel eine „Beratungsstelle für
Rumäniendeutsche“ gegründet. Auf Initiative der Evangelischen Kirche in
Bayern wurde im Rahmen des Evangelischen Hilfswerkes diese Initiative
aufgenommen und am 6. Januar 1947 konnte in München das „Hilfskomitee der
Siebenbürger Sachsen“ (später auch „evangelischen Banater Schwaben“)
gegründet werden. Ein Mitarbeiter des Hilfskomitees aus jener Zeit
schreibt:„Wir hungerten nach Nachrichten, brauchten Bescheinigungen,
Zeugnisse, Gesuche, Unterkunft, Brot und, und...“.
Im Mai 1949 konnte der Verband, später Landsmannschaft der Siebenbürger
Sachsen, gegründet werden. Dieser übernahm hinfort die gesellschaftlichen,
politischen und wirtschaftlichen Anliegen der Landsleute, während sich das
Hilfskomitee vor allem die Verbindung zur Heimatkirche suchte und aufrecht
erhielt.
Als in den 60. und 70. Jahren die Familienzusammenführung schleppend in
Gang kam, entfachte sich eine dramatische Diskussion zu dem Thema:
„Bleiben oder Gehen“. Der Vorstand des Hilfskomitees hatte sich in
Veröffentlichungen für das Bleiben ausgesprochen. Das führte zu heftigen
Auseinandersetzungen, die zu nachhaltigen Polarisierungen führten.
Entgegen allen Bemühungen sorgte die kommunistische Diktatur unter der
siebenbürgisch-sächsischen und Banater Minderheit für eine wachsende
Unzufriedenheit, die durch die Verarmung der gesamten Bevölkerung
zusätzlich unterstrichen wurde. Die Angst um den Verlust der eigenen
Identität vor Augen, wuchs der Wunsch nach Deutschland auszuwandern. Nach
dem Sturz des Ceausescu-Regiems im Dezember 1989 brachen die Dämme und im
Verlauf von zwei Jahren verließen bis auf wenige Rumänien und kamen als
Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland. Das Hilfskomitee hatte nach
seiner Konstituierung als eingetragener Verein im Jahr 1981 seine
Einstellung zu der schwierigen Thematik „Gehen oder Bleiben“ geändert.
Sein Grundsatz lautete hinfort: Das Hilfskomitee hat seine Aufgabe in der
Hilfestellung für die, die kommen, wie auch für die, die bleiben.
Verstärkt setzten sich seine Amtsträger für die kirchliche und
gesellschaftliche Eingliederung der in die Gliedkirchen der EKD
Zugezogenen ein, während die Hilfe für die in Not in Rumänien Verbliebenen
nach Kräften zunehmen konnte.
Daraus erwuchsen und erwachsen seine Aufgaben und Ziele
In den Satzungen heißt
es in § 2:
(1) Die Aufgaben des Hilfskomitees sind :
-
Den aus dem Bereich der Evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien stammenden Menschen die Eingliederung in die neue Umwelt durch sozialen und seelsorgerlichen Beistand zu erleichtern und in der Mitarbeit für Kirche und Gesellschaft fruchtbar werden zu lassen .
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Für sie Partner zu sein im Bemühen ,das kirchliche und kulturelle Erbe zu bewahren, die Fragen ,die sich aus ihrer besondern Geschichte und ihrem Schicksal stellen ,bewusst zu machen, im Blick auf die Gegenwart aufzuarbeiten und in Kirche und Gesellschaft auf diese Weise zu wirken.
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Brüderliche Offenheit und Verständnis für Menschengruppen und Kirchen mit ähnlicher Problematik in aller Welt zu wecken, um die Urteilsfähigkeit für eine Beteiligung an der Weltverantwortung der Christenheit zu schärfen.
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Das Leben und die Probleme der Heimatkirche (in Rumänien) zu begleiten. Die diakonischen kulturellen und Bildungseinrichtungen der Heimatkirche ideell und materiell zu unterstützen. Auf Wunsch der Heimatkirche vertritt es ihre Anliegen gegenüber der Ökumene, kirchlichen und anderen Stellen in der Bundesrepublik und gegenüber den landsmannschaftlichen Organisationen der Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben. Es unterstütz die noch in Rumänien verbliebenen, bedürftigen Gemeindeglieder.
(2) Das Hilfskomitee
verfolgt diese Aufgaben in Zusammenarbeit mit den landsmannschaftlichen
Organisationen der Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben und allen
Einrichtungen, die von diesen getragen, im Sinne des Vereinszweckes
wirken.
Das Hilfskomitee nimmt seine Aufgaben auch im Rahmen der Evangelischen
Kommission für Mittel und Osteuropa wahr, bzw. innerhalb des Diakonischen
Werkes der EKD.